Was zahlt die Krankenkasse
Hörgeräte sind eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit. Die Kosten für Hörgeräte können von der Krankenkasse übernommen werden, was viele Menschen bei der Entscheidung für ein Hörgerät unterstützt. Bei Hörsysteme Mierbeth erklären wir Ihnen, wie der Prozess funktioniert und wie Sie die Kostenübernahme für Ihr neues Hörgerät erhalten können.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Teil oder die kompletten Kosten für Hörgeräte. Voraussetzung ist ein Hörtest und die Verordnung eines Hörgeräts durch einen HNO-Arzt. Der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt, variiert je nach Modell und Anbieter. Wichtige Aspekte, die bei der Kostenübernahme eine Rolle spielen, sind:
Die Kostenübernahme für Ihr Hörgerät erfolgt in mehreren Schritten. Wir unterstützen Sie dabei, den Prozess zu verstehen und begleiten Sie durch alle Etappen:
Die Krankenkassen übernehmen einen festgelegten Betrag, der als Festbetrag bezeichnet wird. Der Betrag kann von Kasse zu Kasse variieren und gilt sowohl für das erste als auch für das zweite Hörgerät. Wenn Sie sich für ein hochwertigeres Modell entscheiden, müssen Sie eventuell einen Eigenanteil leisten.
Beispiel
Es gibt Unterschiede zwischen der Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen. Während gesetzliche Krankenkassen feste Zuschüsse anbieten, bieten private Krankenversicherungen oft mehr Flexibilität bei der Erstattung. Bei Privatversicherten hängt die Erstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Gesetzliche Kassen:
Feste Zuschüsse, oft mit Eigenanteilen
Private Kassen:
Höhere Erstattungen, abhängig vom Vertrag
„Meine Krankenkasse hat den Großteil der Kosten für mein Hörgerät übernommen, und der Eigenanteil war überraschend gering. Die Unterstützung durch den Akustiker war hervorragend.“ – Sabine M. „Dank der Beratung habe ich ein passendes Hörgerät gefunden, und meine Krankenkasse hat fast alles übernommen.“ – Hans G.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Festbetrag von bis zu 784,94 € pro Hörgerät. Der genaue Betrag variiert jedoch je nach Kasse.
Für Hörgeräte, die über den Festbetrag hinausgehen, ist oft ein Eigenanteil erforderlich. Der Betrag hängt vom Modell ab.
In der Regel übernehmen Krankenkassen kein Zubehör, außer es handelt sich um verordnungsfähige Hilfsmittel wie Lichtsignalanlagen.
Bei Hörsysteme Mierbeth zeigen wir Ihnen, wie Sie von den Zuschüssen Ihrer Krankenkasse profitieren und das für Sie passende Hörgerät finden. Buchen Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich individuell beraten.