Übernahme der Kosten

Was zahlt die Krankenkasse

Kostenübernahme für Hörgeräte –
Was zahlt die Krankenkasse

Hörgeräte sind eine wichtige Investition in Ihre Gesundheit. Die Kosten für Hörgeräte können von der Krankenkasse übernommen werden, was viele Menschen bei der Entscheidung für ein Hörgerät unterstützt. Bei Hörsysteme Mierbeth erklären wir Ihnen, wie der Prozess funktioniert und wie Sie die Kostenübernahme für Ihr neues Hörgerät erhalten können.

Wie übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Teil oder die kompletten Kosten für Hörgeräte. Voraussetzung ist ein Hörtest und die Verordnung eines Hörgeräts durch einen HNO-Arzt. Der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt, variiert je nach Modell und Anbieter. Wichtige Aspekte, die bei der Kostenübernahme eine Rolle spielen, sind:

  • Hörgeräteverordnung: Ein ärztliches Attest über Ihren Hörverlust ist notwendig.

  • Festbeträge der Krankenkassen: Jede Kasse hat einen festgelegten Betrag, den sie übernimmt.

  • Eigenanteil: Für hochentwickelte Hörgeräte kann ein Eigenanteil erforderlich sein.
Wie übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte?

So funktioniert die Kostenübernahme Schritt für Schritt

Die Kostenübernahme für Ihr Hörgerät erfolgt in mehreren Schritten. Wir unterstützen Sie dabei, den Prozess zu verstehen und begleiten Sie durch alle Etappen:

1
Hörtest beim HNO-Arzt: Lassen Sie Ihr Hörvermögen testen und erhalten Sie die Verordnung für das Hörgerät.
2
Beratung beim Hörgeräteakustiker: Wir beraten Sie individuell, welches Hörgerät am besten zu Ihrem Hörverlust passt.
3
Kostenvoranschlag an die Krankenkasse: Wir reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
4
Genehmigung und Anpassung: Nach der Genehmigung kümmern wir uns um die Anpassung und Feinjustierung Ihres Hörgeräts.

Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen einen festgelegten Betrag, der als Festbetrag bezeichnet wird. Der Betrag kann von Kasse zu Kasse variieren und gilt sowohl für das erste als auch für das zweite Hörgerät. Wenn Sie sich für ein hochwertigeres Modell entscheiden, müssen Sie eventuell einen Eigenanteil leisten.

Beispiel

  • Festbetrag der Krankenkasse: 679,45 € (pro Hörgerät)

  • Eigenanteil: Abhängig vom Modell, oft zwischen 200 € und 1.500 €
Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse

Es gibt Unterschiede zwischen der Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen. Während gesetzliche Krankenkassen feste Zuschüsse anbieten, bieten private Krankenversicherungen oft mehr Flexibilität bei der Erstattung. Bei Privatversicherten hängt die Erstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab.

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Gesetzlich vs. Privat:

Gesetzliche Kassen:
Feste Zuschüsse, oft mit Eigenanteilen

Private Kassen:
Höhere Erstattungen, abhängig vom Vertrag

Erfahrungen unserer Kunden


„Meine Krankenkasse hat den Großteil der Kosten für mein Hörgerät übernommen, und der Eigenanteil war überraschend gering. Die Unterstützung durch den Akustiker war hervorragend.“ – Sabine M. „Dank der Beratung habe ich ein passendes Hörgerät gefunden, und meine Krankenkasse hat fast alles übernommen.“ – Hans G.


Fragen und Antworten zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Festbetrag von bis zu 784,94 € pro Hörgerät. Der genaue Betrag variiert jedoch je nach Kasse.

Für Hörgeräte, die über den Festbetrag hinausgehen, ist oft ein Eigenanteil erforderlich. Der Betrag hängt vom Modell ab.

In der Regel übernehmen Krankenkassen kein Zubehör, außer es handelt sich um verordnungsfähige Hilfsmittel wie Lichtsignalanlagen.

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Bei Hörsysteme Mierbeth zeigen wir Ihnen, wie Sie von den Zuschüssen Ihrer Krankenkasse profitieren und das für Sie passende Hörgerät finden. Buchen Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich individuell beraten.

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